Kosten
Manchmal reicht bereits ein Orientierungsgespräch um zu klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen. Gerne können Sie einen Termin für eine sogenannte "Erstberatung" mit mir vereinbaren.
Die "Erstberatung" kann sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch stattfinden.
Ich rechne grundsätzlich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Erstberatung höchstens 249,90 € betragen (190,00 € plus Umsatzsteuer und Auslagenpauschale).
Diese Kosten werden angerechnet, wenn ich Ihren Fall übernehme.
Einvernehmliche Scheidungen
Wenn eine Scheidung einvernehmlich gelingt, sind die Kosten am geringsten.
Honorarberatungen
Wenn der Fall es zulässt, biete ich zu allen Themen aus meinen Rechtsgebieten auch rechtliche Beratung auf Stundenbasis an. |